Unternehmens- und Gesellschaftsrecht
Wir beraten Sie an unseren Standorten bei der Gründung eines Unternehmens und bei der Wahl der richtigen Rechtsform (GmbH, KG oder OG). Wir errichten für Sie die passenden Gesellschaftsverträge und kümmern uns in der Folge um die notwendigen Eingaben beim Firmenbuchgericht, aber auch bei der Gewerbebehörde. Oft wird in der Gründungsphase – vor allem aus Kostengründen – übersehen, dass gerade durch eine sorgfältige und fundierte rechtliche Beratung, künftige Probleme vermieden werden können. Das beginnt schon bei der Wahl der richtigen Rechtsform. Je klarer die Regelungen gestaltet sind, desto weniger Spielraum verbleibt für nachfolgende Auseinandersetzungen.
Neben der Kostentransparenz zu Beginn unserer Tätigkeitlegen, legen wir Wert auf eine umfassende und individuelle Beratung des einzelnen Unternehmens. Dies umfasst neben der Forderungseintreibung und Vertretung vor Behörden im Verwaltungs- bzw. Verwaltungsstrafrecht, etwa auch die Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Bei bestehenden Unternehmen beraten wir Sie gerne im Zusammenhang mit innerbetrieblichen Umstrukturierungsprozessen, etwa bei Eintritt und Austritt von Gesellschaften oder bei Übergaben eines Familienunternehmens.
Nicht immer lassen sich Differenzen zwischen den Gesellschaften oder Geschäftsführern verhindern. Neben der Möglichkeit außergerichtlich beratend zur Seite zur stehen, nehmen wir Ihre Interessen auch gerne vor Gericht wahr.