Verlängerung von Mietverträgen wegen Corona
Das im Nationalrat Anfang April 2020 beschlossene 4. COVID19 Maßnahmengesetz sieht unter anderem vor, dass Wohnungsmietverträge, die dem Mietrechtsgesetz unterliegen und welche aufgrund der vereinbarten Befristung zwischen 01.04.2020 und 30.06.2020 enden, durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter bis zum 31.12.2020 oder für einen kürzeren Zeitraum verlängert werden können.